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Am 2. Juli 2023 ist auf Basis eines europäischen Gesetzesrahmens das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Seit Dezember 2023 wirkt es nun vollständig. Nach dem HinSchG muss es dabei für Einzelpersonen möglich sein, in einem entsprechend eingerichteten Hinweisgebersystem sanktionslos und diskret Missstände beziehungsweise Verstöße in Unternehmen zum Beispiel gegen Straf- und Bußgeldvorschriften, Verbrauchervorschriften oder auch Regelungen zum Produkthaftungs- und Datenschutzrecht zu melden. Hinweisgebende Personen dürfen dabei nach dem Gesetz aufgrund ihrer Meldung nicht abgemahnt, gekündigt, versetzt oder in sonstiger Form benachteiligt werden.
Interne Meldestelle der Stadt Leipzig
Rechnungsprüfungsamt
Riebeckstraße 51
04317 Leipzig
Telefon: 0341 1238659
E-Mail: hinweisgeberschutz@leipzig.de
Externe Meldestelle des Bundes
Bundesamt für Justiz (BfJ)
www.bundesjustizamt.de